Indikationen
Das G-Beam Fusion Beaming System kann in die Knochen des Fußes und des Sprunggelenks implantiert werden, um diese bei verschiedenen Frakturen, Osteotomien, Versteifungen und Rekonstruktionen auszurichten, zu stabilisieren und zu fixieren. Es ist indiziert für Fraktur- und Osteotomie-Fixierung, rekonstruktive Operationen, Pseudarthrosen und Versteifungen der Knochen von Fuß und Sprunggelenk einschließlich Mittelfußknochen, Keilbein, Würfelbein, Kahnbein, Fersenbein und Sprungbein. Konkretes Beispiel: Versteifungen der medialen und der lateralen Columna aufgrund neuropathischer Osteoarthropathie (Charcotsche Osteoarthropathie).
Kontraindikationen
- Offene Epiphysen
- Aktive Osteomyelitis oder tiefe Gewebeentzündung am Operationsort
- Infizierte Ulzerationen.
- Patienten mit Erkrankungen, die nach Meinung des Chirurgen den Behandlungserfolg gefährden könnten
- Nachgewiesene oder vermutete Allergien oder Unverträglichkeiten gegenüber Metall.
Auch die geeignete Patientenauswahl und die Fähigkeit des Patienten, die Anleitungen des Arztes zu befolgen und sich genau nach dem verordneten Behandlungsplan zu richten, leisten einen wichtigen Beitrag zur Erzielung eines guten Ergebnisses. Die Auswahl der Patienten sollte sorgfältig erfolgen, um die jeweils beste Therapie zu ermitteln. Die körperlichen Aktivitäten und die intellektuellen Fähigkeiten des Patienten sind genauso zu berücksichtigen wie die bestehenden Voraussetzungen und/oder Einschränkungen. Patienten, bei denen Kontraindikationen bestehen oder vermutet werden, dürfen NICHT mit G-Beam Fusion Beaming System behandelt werden.